CDU Ortsverband
Limburg

Straßenbeiträge: CDU gegen Berufung

22. Oktober 2020

In Sachen der früheren Straßenbeitragssatzung liegt ein eindeutiges Gerichtsurteil vor. Nach diesem wäre eine Fortsetzung des Verfahrens gegen alle Vernunft und würde andernorts besser einzusetzende Steuermittel sinnlos verbraten. Von 2007 bis 2018 galt in Limburg die sog. „Zweitausbausatzung“. Anwohner von Straßen, die saniert wurden, mussten (anteilsmäßig) Straßenbeiträge in vier- bis fünfstelliger Höhe zahlen. Grundlage für diese auch von der CDU ausdrücklich kritisierte Praxis waren klare gesetzliche Regelungen, die der Landesgesetzgeber den Kommunen auferlegt hatte. Das ist mittlerweile Geschichte. Nach einer Gesetzesänderung (im Gesetzestext wurde aus einem „Soll“ ein „Kann“) hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufhebung der Satzung beschlossen. Offen war im Anschluss allerdings die Frage, ob die Stadt die seinerzeit entrichteten Straßenbeiträge an die Bürger zurückerstatten kann. Das Verwaltungsgericht hat diese Frage vor wenigen Wochen mit einem klaren „Nein“ beantwortet: Eine rechtmäßige Satzung habe zugrunde gelegen, eine Rückzahlung sei hierdurch kategorisch ausgeschlossen. Die Stadtverordneten müssen nun entscheiden, ob sie beim Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil stellen wollen. Die CDU-Fraktion spricht sich klar dagegen aus: Nach Ansicht der Christdemokraten sind die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Berufung aufgrund der sehr eindeutigen Urteilsbegründung verschwindend gering. Selbst wenn diese zugelassen würde, sei die Berufung selbst angesichts der glasklaren und nun wiederholt bestätigten Rechtslage zum Scheitern verurteilt. Zudem gehe es bei der Rückzahlung der Straßenbeiträge keineswegs um alle Fälle in der betroffenen Zeitspanne, sondern ausschließlich um diejenigen Bescheide, die noch keine Rechtskraft erlangt hätten, weil die Zahlungspflichtigen Widerspruch eingelegt haben. Die allermeisten Anlieger haben ihre Beiträge bezahlt und keinen Widerspruch eingelegt; sie können daher selbst im – so die CDU – „hochgradig unwahrscheinlichen“ Fall eines Erfolges der Berufung nicht auf Rückzahlung hoffen. Insgesamt gehe es daher um Beiträge von rund 260.000 Euro. Dem stünden allerdings Prozess- und Anwaltskosten in fünfstelliger Höhe gegenüber.
Die CDU-Stadtverordneten meinen, dass das Geld der Steuerzahler gerade in Corona-Zeiten sinnvoller ausgegeben werden könne und müsse. Dazu Fraktionsvorsitzender Dr. Christopher Dietz: „Niemand bestreitet, dass die Beiträge, die von Bürgern zu leisten gewesen sind, eine erhebliche finanzielle Belastung dargestellt haben. Leider müssen wir nun aber anerkennen, dass das Gericht diese Frage mittlerweile unmissverständlich entschieden hat. Wir hätten uns für die Betroffenen einen anderen Ausgang gewünscht. Wir sollten nicht zuletzt angesichts der sehr angespannten Kassenlage aufgrund der Corona-Krise Verantwortung übernehmen. Statt also in einem sinnlosen Prozess Anwälte zu alimentieren, sollten wir lieber in unsere Kindergärten und die nachhaltige Stärkung von Innenstadt und Verkehrsinfrastruktur investieren. Da ist das Geld der Bürger besser aufgehoben.“

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