CDU Fraktion
Limburg

CDU will Alkoholverbot am Bahnhof

08. Mai 2019

Dass der Bahnhofsplatz kein Aushängeschild für Limburg darstellt, ist nicht erst seit der aufwändigen Bürgerbefragung zum Thema „Subjektives Sicherheitsgefühl“ bekannt. Um das Gebiet zu entschärfen, haben die Verantwortlichen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine ganze Reihe unterschiedlicher Maßnahmen ergriffen, von der Einrichtung einer Videoschutzanlage über die verstärkte Bestreifung und die komplette Umgestaltung des Platzes bis hin zu den Sondereinsätzen der „BAO Bahnhof“ der Schutzpolizei. Nach wie vor gilt aber: Kein anderer Bereich der Stadt sorgt derart für Unwohlsein wie der Bahnhofsplatz.

Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung möchte nun einen weiteren Schritt unternehmen, um der Probleme Herr zu werden und das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken: Das Stadtparlament soll sich für eine Alkoholverbotszone rund um den Bahnhof aussprechen und den Magistrat zudem auffordern, sich beim Land für eine entsprechende Änderung des Hessischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) einzusetzen. Eine solche Gesetzesänderung gilt als Voraussetzung dafür, ein Alkoholverbot rechtssicher einführen zu können. Einen entsprechenden Antrag hat die CDU auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung setzen lassen.

Die jetzige Situation am Bahnhofsplatz ist nach Ansicht der Christdemokraten nicht länger hinnehmbar. Der Bereich habe sich zu einem Treffpunkt entwickelt, an dem ungehemmt Alkohol konsumiert werde. Das habe Konsequenzen. Zum einen sei eine Vielzahl von durch den Alkohol begünstigten Straftaten zu beobachten und zum anderen ließe sich nicht vermeiden, dass stark alkoholisierte Personen sich auch entsprechend ihres Alkoholpegels verhielten – nämlich beispielsweise auf dem Platz offen urinierten oder sehr aggressiv aufträten. All dies bewirke, dass die Limburger den Platz zunehmend mieden und beispielsweise die Schülerinnen und Schüler der Marienschule mit dem Auto vor das Schultor gefahren würden, damit sie nicht den Bahnhofsplatz überqueren müssten.

Bei der Umsetzung ihres Vorhabens hoffen die Limburger Christdemokraten auf die Unterstützung der hessischen Landespolitiker. Nur wenn diese das HSOG änderten und Alkoholverbotszonen explizit in §11 des Gesetzes aufnähmen, könne ein Alkoholverbot am Limburger Bahnhof vor Verwaltungsgerichten Bestand halten. Als Beispiel hierfür gilt Baden-Württemberg, wo solche kommunal verfügten Alkoholverbote seit Jahren im Landesrecht verankert seien und von den Städten und Gemeinden mit Erfolg verhängt würden.

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