CDU Ortsverband
Limburg

Gerecht – einfach – verständlich; das ist der Maßstab für das ab 2025 geltende Hessische Grundsteuergesetz.

23. Mai 2022

Hessen setzt bei der Grundsteuerreform auf das sog. Flächen-Faktor-Verfahren. Das Reformvorhaben erläuterte der Hessische Finanzminister Michael Boddenberg auf Einladung der Limburger CDU einem sehr interessierten Publikum im (gut gefüllten) Kleinen Saal der Limburger Stadthalle.

 

Für den Besitz eines Grundstücks, ob bebaut oder unbebaut, erhebt die Gemeinde die Grundsteuer für die von ihr bereitgestellten Infrastruktur. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 musste die Berechnung der Grundsteuer reformiert werden. Hierfür hatte das höchste Gericht dem Gesetzgeber mit einer Übergangsfrist bis Ende 2024 Zeit gegeben. Der Bund hat ein eigenes Berechnungsmodell vorgestellt, aber den Bundesländern über eine sog. Öffnungsklausel die Möglichkeit eingeräumt ein eigenes, davon abweichendes Grundsteuergesetz zu verabschieden. Für die Umsetzung der Grundsteuerreform hat das Land Hessen wie einige weitere Bundesländer daher ein eigens Grundsteuerreformgesetz geschaffen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Erklärungsabgabe ab 1. Juli 2022 möglichst unkompliziert zu ermöglichen. Über dieses Verfahren informierte der Hessische Finanzminister Michael Boddenberg am vergangenen Freitag in der Limburger Stadthalle auf Einladung des CDU-Stadtverband Limburg und der CDU-Limburg-Kernstadt. Vor über 100 interessierten Besucherinnen und Besuchern erklärte der Minister äußerst anschaulich die Hintergründe und wesentlichen Umsetzungsschritte der Reform. Das Hessische Flächen-Faktor-Verfahren besticht dabei durch sein Einfachheit, gepaart mit der Berücksichtigung von Lageunterschieden bei Grundstücken durch einen sog. Faktor. Als Lageindikator dient dabei das Verhältnis des Bodenrichtwertes zum durchschnittlichen Bodenrichtwert in einer Gemeinde. Entspricht danach der Bodenrichtwert dem Durchschnittswert einer Gemeinde beträgt der Faktor 1, beim doppelten Wert soll der Faktor 1,2 betragen, bei einem  halb so hohen Wert reduziert sich der Faktor auf 0,8%. Diese Bodenwerte werden in Hessen allerdings von der Katasterverwaltung direkt dem Finanzamt gemeldet und müssen daher nicht vom Grundstückseigentümer in der Erklärung angegeben werden. Lediglich die Wohnfläche und die Grundstücksfläche sind anzugeben, ggf. noch die Angabe, ob das Objekt denkmalgeschützt ist oder der Wohnraumförderung unterliegt. Das war es dann schon. Alle übrigen Angaben werden automatisch ans Finanzamt übermittelt. Damit ist das Hessen-Modell deutlich einfacher als das Bundes-Modell mit wesentlich mehr Angabepflichten und dabei gerechter als ein reines Flächenmodell, weil es die unterschiedlichen Grundstückslagen in einer Gemeinde einbezieht.

 

Allein in Hessen sind für rund 2,8 Mio. Grundstücke Feststellungserklärungen abzugeben. Die Abgabe dieser Erklärungen muss bis Oktober diesen Jahres abgeschlossen sein, damit die Bearbeitung in den Finanzämtern und der Versand der Grundsteuermessbescheide bis Ende 2023 abgeschlossen ist, denn die Gemeinden müssen spätestens in 2024 ihre neuen Hebesätze festlegen. Der Minister informierte noch, dass jeder Grundstückseigentümer demnächst einen persönliche Brief vom Finanzamt erhält, der auch das sog. Einheitswert-Aktenzeichen des Grundstücks enthält, welches bei der Abgabe der Feststellunsgerklärung mit anzugeben ist. Darüber hinaus werden die Hessischen Finanzämter ihren Telefonservice erweitern und über eine Servicehotline unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-5225335 für Fragen wochentags und samstags zur Verfügung stehen.

 

Auf die zahlreichen Fragen des Publikums ging Finanzminister Boddenberg souverän und kompetent ein. Unterstützt wurde er in der Diskussionsrunde von Herrn Schenk, dem für das Reformvorhaben zuständigen Abteilungsleiter im Finanzministerium. Die Moderation dieser gerade für Eigentümer von Immobilien hilfreichen und interessanten Veranstaltung wurde von Steuerberater Richard Eisenbach übernommen, der auch langjähriger Stadtverordneter in Limburg ist. Die beiden Vorsitzenden Christian Wendel und Stefan Best freuten sich über die gelungene Veranstaltung: „Es ist sehr gut, dass der hessische Finanzminister zu diesem wichtigen Thema nach Limburg gekommen ist und persönlich vor Ort über das Konzept der Landesregierung für einen möglichst gerechten, einfachen und verständlichen Umgang mit der Grundsteuerreform informiert hat. “

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