CDU Stadtverband
Limburg a.d. Lahn

Positionspapier: Durchfahrtsverbot in Limburg verhindern

26. August 2021

DURCHFAHRTSVERBOT IN LIMBURG VERHINDERN 

Am 16. August hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) den Entwurf des Luftreinhalteplans Limburg öffentlich ausgelegt. Aufgrund der auch überregionalen Folgen, die mit einer Umsetzung der Maßnahmen dieses Entwurfs einhergingen, wurde hierüber hessenweit berichtet.

Zuvor hatten sich Anfang Juli die städtischen Ausschüsse für Haupt- und Finanz sowie für Umwelt, Klima und Verkehr in einer gemeinsamen Sondersitzung noch einmal ausführlich mit Vertretern der maßgeblichen Ministerien (HMUKLV und Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) ausgetauscht. Dies, obwohl die Stadt Limburg und mit ihr die heimische Kommunalpolitik den seit Jahren ausgetragenen Verwaltungsstreitverfahren zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Land Hessen gewissermaßen nur als Zaungast verfolgen können, allerdings von der Bevölkerung für die negativen Folgen der umzusetzenden Maßnahmen politisch verantwortlich gemacht werden.

Im Rahmen dieser öffentlichen Sitzung sind die vorgeschlagenen Maßnahmen des 148-seitigen Entwurfs bereits zum wiederholten Mal und mit großer Ausführlichkeit behandelt und anschließend in den lokalen und digitalen Medien aufgegriffen worden. Zur Illustration möchte ich hier nur stichpunktartig auf die meistdiskutierten Inhalte eingehen:

  • Die Einrichtung eines streckenbezogenen Fahrverbots für unsere Hauptachse (Schiede/Diezer Straße/Frankfurter Straße) bedeutete, Limburg als Mittelezentrum mit Teilfunktion Oberzentrum erheblich zu schwächen. Die wirtschaftliche Prosperität unserer Stadt als Kern eines verdichteten Siedlungsraums (Limburg, Diez, Elz) hängt in hohem Maß von ihrer guten verkehrlichen Erreichbarkeit und unbeeinträchtigten Verkehrswegen ab. Im ländlichen Raum kann diese – anders als in Ballungsräumen und im großstädtischen Umfeld, wo zahlreiche öffentliche Verkehrsmittel vorgehalten werden (S-, U- und Straßenbahnen, Buslinien etc.) – nicht durch den ÖPNV allein, sondern nur unter Nutzung eigener Fahrzeuge sichergestellt werden. Eine „Einfahrtssperre“ für ältere Fahrzeuge dürfte erhebliche Verunsicherungen auslösen und eine abschreckende Wirkung entfalten. Nicht wenige werden die beschriebenen Einschränkungen als ein „Nicht-nach-Limburg-kommen-Sollen“ interpretieren.
  • Die mit einem Durchfahrtverbot einhergehenden Einschränkungen dürften außerdem den allgemeinen Trend, das Konsumverhalten immer stärker in den digitalen Raum zu verlagern, steigern und zu weiteren Umsatzeinbußen für die heimische Wirtschaft (besonders des Handels und der Gastronomie) führen. Nicht zuletzt in der aktuellen pandemischen Situation haben die heimischen Ladenlokale und Gastronomen schwere Einbußen hinnehmen müssen.
  • Hinzu kommt, dass mit der Einrichtung von Durchfahrtverboten absehbar erhebliche Ausweichverkehre einhergehen müssen, die sich sodann durch die Limburger Wohngebiete wälzen dürften. Auch hier gilt, dass im großstädtischen Kontext praktizierte Maßnahmen, Verkehre über parallele und entsprechend dimensionierte Straßenzüge umzuleiten (wie etwa in Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt) in einer Kleinstadt nicht angewendet werden können – denn entsprechende Kapazitäten stehen in unserer Stadt schlicht nicht zur Verfügung. Dass Fahrzeuge, denen man die Benutzung der hierfür besser geeigneten und vorgesehenen Hauptachsen verwehrte, in unseren Wohngebieten somit auch Kindergärten, Schulen und Senioreneinrichtungen passierten und entsprechende Emissionen ausstießen, ist der Bevölkerung nicht zu vermitteln.
  • Nicht erst im Rahmen der beschriebenen Sondersitzung der Ausschüsse musste sich bei allen Beteiligten der Eindruck verfestigen, die beiden Ministerien und mithin das Land Hessen sähen allein in einem Durchfahrtsverbot eine geeignete Maßnahme, um mit der DUH eine Übereinkunft zu erreichen. Nicht-öffentlich wurden seitens der Vertreter der beiden Ministerien kritische Rückfragen nach von der Stadt Limburg ergänzend unterbreiteten Maßnahmen zwar zurückgewiesen – allerdings auch eingeräumt, dass die eher landesweiten Maßnahmen des Landes für den kleinen Ausschnitt Limburg „keine passgenauen Lösungsansätze“ beinhalteten. Vor dem Hintergrund der Kapazitäten, die den Landesbehörden (Planung, Finanzierung und Umsetzung) zur Verfügung stehen, wird der Maßnahmenkatalog des HMUKLV als eindimensional und unzureichend wahrgenommen.
  • Es ist zuerst der engagierten Initiative des Ersten Stadtrats Michael Stanke (CDU) zu verdanken, dass in seinem Dezernat zahlreiche Maßnahmen vorbereitet und schließlich von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden sind, die sich schwerpunktmäßig mit innovativen Mobilitätsformen und einer hiermit einhergehenden Reduktion von Schadstoffemissionen beschäftigen. Die im Luftreinhalteplan („Lokale Maßnahmen der Stadt Limburg“, S. 65-68) beschriebenen städtischen Programme stellen eine erhebliche politische und finanzielle Anstrengung dar, die im kleinstädtischen Raum in Hessen beispiellos sein dürfte. All dies haben wir als CDUFraktion mit Überzeugung gemeinsam getragen auch in dem Wissen, dass die positiven Auswirkungen hinsichtlich der Reduzierung des Stickstoffdioxidausstoßes sich im einstelligen Prozentbereich bewegen und nicht zuletzt von weiten Teilen der Bevölkerung als übertrieben eingeschätzt und ob der damit verbundenen erheblichen Kosten abgelehnt werden.
  • Dies wurde zuletzt überdeutlich, als die Stadtverordnetenversammlung (auch mit den Stimmen der CDU) mehrheitlich die Erhöhung der städtischen Parkgebühren als Beitrag zur verbesserten Steuerung des Parksuchverkehrs und verbindlichen Bestandteil des Luftreinhalteplans (als Beitrag zur Senkung des Schadstoffausstoßes) beschlossen hat. Angesichts der anhaltenden Pandemie und ihrer massiven Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation von Handel, Gewerbe und Gastronomie unserer Stadt sei „ausgerechnet jetzt“ eine Erhöhung der Parkgebühren „ein völlig falsches Signal“ und ein „Beitrag zur Strangulierung unserer gebeutelten Stadt“ – so die praktisch einhellige Ablehnung durch die Interessenvertreter der Wirtschaft und sehr zahlreiche Stellungnahmen in den (Print- und digitalen) Medien.
  • Die erheblichen Belastungen, die seit Jahrzehnten auf unsere Stadt einwirken, resultieren aus der Kombination einer zentralen geographischen Lage als Verkehrsknotenpunkt, den topgraphischen Gegebenheiten (Limburger Becken), dem Einpendlerüberschuss und den erheblichen Verkehren, die weder ihren Quell- noch ihren Zielpunkt in Limburg haben. All dies lässt sich durch Maßnahmen, die die heimische Kommunalpolitik initiieren kann, praktisch nicht auflösen. Hinzu kommt, dass die seit Jahrzehnten diskutierte umfassende Lösung (nämlich Planung und Bau einer B54B417-Südtangente) auf Bundes- und Landesebene nicht forciert wird. Im Gegenteil ist diese Maßnahme in der Prioritätenliste des Bundesverkehrswegeplans abgerutscht. Fraglos könnten die Grenzwerte, die für Stickstoffdioxid definiert sind und die nun für die Verhängung von Fahrverboten herangezogen werden, beim Betrieb einer Umgehung in der Innenstadt selbst problemlos eingehalten werden. In Anbetracht der zahlreichen und nicht selten sehr umstrittenen kleinteiligen Maßnahmen zur Entlastung des Straßen- und Wohnraums in der Innenstadt vermisst die Bevölkerung eine klare Absichtsbekundung der Bundes- und Landespolitik, mit einer Tangente eine effektive Entlastungsmaßnahme anzugehen.

In den Ausführungen des Luftreinhalteplans und der ergänzenden verkehrlichen Gutachten wird wiederholt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen aufgeworfen. Diese ist am Ende eine rein politische Größe, die sich nicht anhand von Messwerten bestimmen lässt – die aber in einer Abwägung zwischen den vorgesehenen Maßnahmen und den nachteiligen Folgen, die diese zeitigen werden, getroffen werden muss.

Nach Auffassung der CDU-Fraktion, die den Verlauf des Verwaltungsstreitverfahrens bereits seit Jahren begleitet, kann von einer Verhältnismäßigkeit im Falle der Umsetzung des für Limburg beabsichtigen Fahrverbots keine Rede sein: Unsere Stadt erlitte mitten in der Pandemie-Krise weitere erhebliche Schäden an ihrer Substanz als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums und wäre in seinen Wohngebieten mit erheblichen Verkehren überlastet, die in Ermangelung alternativer Umleitverkehre den von der Verkehrsachsen abgeschnittenen Fahrzeuge aufnehmen müssten. Mit anderen Worten: Was in Großstädten mit den dort vorgehaltenen Infrastrukturen (ÖPNV, Straßenzüge usw.) und alternativen Routenführungen adäquat abgefedert werden kann, steht einer Kleinstadt wie Limburg schlicht nicht zur Verfügung.

Dies alles – noch rechtzeitig – zu verhindern, muss das Ziel der hessischen Landesregierung sein. Die CDU-Fraktion hält die Möglichkeiten, das Fahrverbot zu vermeiden, nicht für ausgeschöpft. Im Sinne der Limburger Bevölkerung muss damit erreicht werden, dass die Planungen im Hinblick auf das vorgesehene Fahrverbot modifiziert und ein Weg eingeschlagen werden kann, der der Stadt eine gute Perspektive auch in einer schwierigen Zeit bietet.

 

Für die Stadtverordnetenfraktion

Dr. Christopher Dietz – Fraktionsvorsitzender

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